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(oben vielleicht auch ein anderer kurzer Text)
1. Allgemeines
Allen Verträgen und Angeboten liegen die nachstehenden
Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Auftragserteilung
oder die Annahme der Lieferung als anerkannt. Subsidiär
und ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften, in
keinem Fall die Bedingungen des Bestellers. Sämtliche
Bedingungen des Käufers, die wir nicht schriftlich anerkennen,
sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen. Stillschweigen auf
unsere Bedingungen oder Entgegennahme unserer Lieferungen
gelten als Genehmigung unserer Bedingungen.
2. Preisstellung
Unsere Angebote sind stets freibleibend, wenn nicht ausdrücklich
Festpreise vereinbart worden sind. Die abgegebenen Preise
verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackungskosten.
Mündlich abgegebene Preise oder sonstige Vereinbarungen
werden erst dann gültig, wenn sie schriftlich bestätigt
worden sind.
3. Liefertermine
Lieferfristen und -termine geben stets nur den annähernden
Zeitpunkt der Lieferung ab Werk an. Es handelt sich nicht
um Fixtermine oder feste Fristen. Lieferfristen beginnen mit
dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch weder vor
völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages,
noch vor Eingang etwa zu genehmigender Pläne oder Zeichnungen.
Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung
beim Lieferanten. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger
Selbstlieferung durch unsere Lieferanten. Höhere Gewalt
und jeder andere unvorhersehbare Grund, der die Erfüllung
des Vertrages verhindert, verzögert oder unmöglich
macht, berechtigt uns, dementsprechend die vereinbarte Lieferung
mengenmäßig herabzusetzen, zeitlich hinauszuschieben
oder zu unterlassen, ohne dass Schadensersatzansprüche
irgendwelcher Art geltend gemacht werden können. Teillieferungen
sind zulässig.
Wir kommen in jedem Fall nur in Verzug, wen wir nach Fälligkeit
auf schriftlicher Mahnung des Bestellers aus von uns zu vertretenden
Gründen nicht innerhalb angemessener Nachfrist liefern.
Wir kommen nur in Verzug, wenn der Besteller nicht selber
mit einer Verpflichtung aus dem laufenden Geschäft in
Verzug ist. Unberührt bleiben dabei unsere Rechte aus
Pkt. 6 dieser ALZB.
4. Gewichte und Mengen
Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behalten
wir uns vor. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 %
der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsmäßige
Erfüllung. Bei Unterlieferung der Bestellmenge besteht
kein Anspruch auf Nachlieferung der Fehlmenge.
5. Rücktrittsrecht
Entstehen nach Vertragsabschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
oder Zahlungsbereitschaft des Käufers, so können
wir die Leistung verweigern, bis die Zahlung oder Sicherheit
für die Zahlung geleistet ist.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart,
wie folgt zu bezahlen: innerhalb 10 Tagen ./. 2 % Skonto oder
innerhalb
30 Tagen ohne Abzug. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen
berechnet, die den Sätzen für Bankkredite entsprechen.
Die Zahlung durch Wechsel bedarf einer besonderen Vereinbarung,
wobei Skontoabzug nicht möglich ist und Diskontspesen
belastet werden. Alle unsere Forderungen werden unabhängig
von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener
Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach
unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des
Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen
bzw. nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
7. Gefahrübergang
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung des Kaufgegenstandes auf den Empfänger
über. Der Empfänger ist berechtigt, Ansprüche
gegen den Spediteur oder Frachtführer geltend zu machen.
Dies gilt auch, wenn wir mit fremden Fahrzeugen frei Bestimmungsort
zu liefern haben.
Liefern wir mit eigenen Fahrzeugen frei Bestimmungsort, so
geht ebenfalls auf den Empfänger die Gefahr über,
wenn der Vertragsgegenstand das Werk verlässt. Der Besteller
hat in diesem Fall Ansprüche nur gegen uns aus schuldhafter
Verletzung der Beförderungspflicht. Soweit der Besteller
keine besonderen Anweisungen gibt, wählen wir das Transport-
und Schutzmittel. Für die ordnungsgemäße Auswahl
des Transport- und Schutzmittels haften wir nur im Fall grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.
8. Haftung für
Mängel
Beanstandungen der Menge oder der Güte der Waren sind
sofort nach deren Feststellung, spätestens aber 2 Wochen
nach Empfang der
Sendung geltend zu machen. Wenn sich die Beanstandung als
begründet erweist, wird kostenlos und frachtfrei ursprünglicher
Empfangsstation Ersatz geliefert, bei Gütemängeln
jedoch nur, wenn das fehlerhafte Material mehr als 5 v.H.
der Liefermenge beträgt und die fehlerhaften Stücke
zurückgegeben werden. Ersatz erfolgt Menge gegen Menge.
Weitergehende Ansprüche wie Wandlung oder Minderung,
Vergütung von Schäden einschließlich entgangenen
Gewinns oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind
ausgeschlossen. Aus mangelhafter Teillieferung kann der Besteller
keine Rechte bzgl. der übrigen Teilmengen herleiten.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung aller uns gegen den Verkäufer aus der Geschäftsverbindung
zustehenden Forderungen unser Eigentum. Bei Zahlungen durch
Wechsel oder Scheck/Wechsel (sog. Refinanzierungspapiere)
erlischt unser Eigentumsvorbehalt erst nach endgültiger
Einlösung dieser Papiere. Im Falle der Weiterveräußerung
oder -verarbeitung gilt die dadurch entstandene Forderung
als abgetreten.
Werden die Waren mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung.
10. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Lüdenscheid.
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